Automatik-Regelung: B 197
Ab dem 01.April 2021 darf die praktische Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug abgelegt werden. Voraussetzung sind mind. 10 Fahrstunden auf einem Schalter-Fahrzeug. Danach dürft Ihr Automatik- und Schalter fahren. Diese Regelung heißt nun B197. Wenn Du also diese neue Regelung in Anspruch nehmen möchtest, beantragen wir das für Dich bei der Führerschein-Behörde.
Bitte melde Dich um das Weitere Vorgehen zu besprechen. Der Vorteil dieser Regelung für Dich: die Prüfungsvorbereitungen und Prüfungsfahrt finden im Automatikfahrzeug statt (kein Schalten, kein Verschalten, keine Kupplung, kein Abwürgen). Deshalb würden wir Euch grundsätzlich zu dieser Regelung raten, da die praktische Prüfung für Euch etwas einfacher wird.